Insurance
Im Mietpreis sind die gesetzliche Haftpflicht sowie die Vollkaskoversicherung inbegriffen.
Der Selbstbehalt/ Kaution beträgt € 1.500,00 pro Schadensfall und ist bei Mietbeginn in bar
zu hinterlegen. Der Mieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter
abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Alle anderen Schäden sind vom Mieter zu
bezahlen. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Die Versicherung ist nur in Europa gültig.
Der Mieter ist verpflichtet, an der Fahrzeugeinweisung teilzunehmen.
Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des
Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, berechne ich pro angefangener Stunde €
30,00, höchstens jedoch die doppelte Tagesmiete pro Miettag. Auch haftet der Mieter für
eventuelle Folgeschäden. Bei der Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen
Zustand des Fahrzeugs und der Ausstattung, laut Inventarliste, mit seiner Unterschrift im
Übergabeprotokoll an. Der Camper wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand
übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) werden
protokolliert und vom Mieter akzeptiert, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt
und gereinigt zum vereinbarten Termin zurückzugeben.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrer gefahren werden. Diese
müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die
Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und
bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über einen gültigen Führerschein der Klasse B
verfügen. Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens verboten. Die Benutzung des
Fahrzeugs ist ausschließlich in Europa gestattet. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs
für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen:
Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an Festivals, Beförderung von mehr Personen
als zugelassen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen,
radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Fahrten in Krisengebieten.
Der Mieter trägt während der Mietdauer auf eigene Kosten Sorge dafür, dass verbrauchte
Kraftstoffe, Motoröle und andere Hilfs- und Betriebsstoffe stets rechtzeitig aufgefüllt
werden. Während der Mietdauer unbedingt notwendig gewordene Reparaturen, das sind
solche ohne die eine problemlose weiterfahrt nicht möglich wäre, muss die Zustimmung des
Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die
angefallenen Kosten, wenn diese im Grunde nachvollziehbar sind vom Vermieter nach der
Rückgabe an den Mieter zurückerstattet.
Der Mieter ist verpflichtet den Campercan so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung
bedachter Eigentümer tun würde. Er ist ebenfalls verpflichtet, seine Mitreisenden in die
Fürsorgepflichten einzuweisen. Der Mieter hat aufgrund des ungewohnten Fahrzeugs
besonders auf folgendes zu achten:
- Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten 2m
- Ladungssicherung
- Gewichtsbegrenzung (zulässiges Gesamtgewicht von 3,0t nicht überschreiten!)
- Die Zusatzheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden
- Das Hoch Dach der Crosscamp muss 100% verschlossen, verriegelt sowie gesichert
sein um Gefahr für Leib und Leben unbedingt zu verhindern.
Der Mieter unternimmt alles zur Sicherung gegen Beschädigung aufgrund extremer
Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall).
Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z. B. für Ölstand/Öldruck, AdBlue, Wasser,
Temperatur, Bremsen) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers vorgegebenen Hinweisen zu verhalten. Der
Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen oder optischen (bspw. Aufkleber)
Veränderungen vornehmen. Der Mieter trägt Sorge für alle überlassenen Gegenstände
(insbesondere Fahrzeugpapiere und Schlüssel). Bei Verlust ist er verpflichtet, die Kosten der
Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des
Vermieters zu entschädigen. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht
im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Der Mieter haftet für alle Vermögensschaden des Vermieters, die durch schuldhafte
Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen. Der Mieter hat im Rahmen seiner gegenüber
dem Vermieter bestehenden Fürsorge- und Sorgfaltspflichten für das gemietete Fahrzeug
auch das Verschulden von seinen Beifahrern und Mitreisenden zu vertreten. Beifahrer und
Mitreisender ist jeder, der sich mit Wissen und im Einverständnis mit dem Mieter im oder
am Fahrzeug befindet.
Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt werden. Alle
Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für
die Einhaltung verantwortlich. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der
Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist
immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen.
Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen,
eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss
erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei diversen
Verkehrsstrafen des Mieters die der Vermieter im Nachhinein bekommt, werden diese dem
Mieter nachgesendet und sind von ihm zu bezahlen!
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When you pay on Yescapa, the vehicle owner's remuneration is kept in a single and secure wallet until the day after you leave on rental. So, no unpleasant surprises, the owner welcomes you on the day of departure to prepare your first steps with his vehicle. A few days later, the remuneration arrives in the owner's bank account.